Änderung der Maskenpflicht

Achtung Änderung in der Maskenpflicht: Nach dem 7. Hygieneplan sind nur noch „medizinische Gesichtsmasken“ (auch Mund-Nasen-Schutz (MNS) oder OP-Masken genannt) und Atemschutzmasken nach dem Standard FFP2 oder vergleichbar geeignet.