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Formulare, Verordnungen, Informationen und Hinweise
Sinn und Zweck der vorliegenden Hausordnung ist es, für Lehrende und Lernende die notwendigen Voraussetzungen für ein gutes Arbeiten zu schaffen. Im Einzelnen gelten folgende Regelungen:
- Für Fahrschüler steht ab 6.50 Uhr ein Aufenthaltsraum zur Verfügung (auch für die Wartezeit nach dem Unterricht). Die Schülerinnen und Schüler (Im Folgenden: Schüler) warten auf dem Haupthof.
- Ab 7.15 Uhr haben alle Schüler Zutritt zum Schulgebäude. Zu diesem Zeitpunkt gibt auch der Hausmeister die Klassenschlüssel aus. (Die Rückgabe erfolgt nach Unterrichtsschluss durch die verantwortlichen Schüler).
- Fahrräder müssen im Keller abgestellt werden, Mofas und Mopeds auf dem dafür vorgesehenen Platz. Nur dann besteht Versicherungsschutz gegen Schäden.
- Während der großen Pausen gehen alle Schüler in die Schulhöfe. Die Klassenräume werden abgeschlossen, für gute Durchlüftung ist zu sorgen. Bei Regen und Temperaturen unter Null Grad Celsius ist der Aufenthalt in den Fluren des Erdgeschosses und dem Vorraum zur Mensa sowie in den Pavillonklassen gestattet.
- In den kleinen Pausen sind die Schüler im Klassenraum oder auf dem Weg zum Fachraum. Bei Wechsel des Unterrichtsraumes müssen alle Schüler der Klassen / Lerngruppen zum Unterrichtsbeginn vor dem neuen Raum anwesend sein. Dort können auch zu Beginn der großen Pausen bereits die Schultaschen abgestellt werden. Treppen und Treppenabsätze sind als Fluchtwege immer freizuhalten.
- Für das gesamte Schulgelände besteht Rauchverbot. Ebenso ist der Gebrauch von Alkohol untersagt.
- Der Gebrauch von Handys ist im Unterricht verboten. Untersagt ist auch das Fotografieren und Filmen auf dem Schulgelände.
- Während der Unterrichtszeit und der Pausen dürfen Schüler der Sekundarstufe I das Schulgelände nicht verlassen. MSS-Schüler dürfen es verlassen, genießen dann aber keinen Versicherungsschutz.
- Schneeballwerfen ist wegen der hohen Gefährdung (Augen) strengstens untersagt.
- Da für abhanden gekommene Gegenstände nicht gehaftet werden kann, wird empfohlen, größere Geldbeträge sowie Wertsachen im Sekretariat zur Aufbewahrung abzugeben.
- Bei Sachbeschädigungen muss nicht nur mit Bestrafung, sondern auch mit Wiedergutmachung bzw. Schadensersatz gerechnet werden.
- Für Bibliothek, Mensa und Fachräume sind die gesondert festgehaltenen Regeln (siehe Aushang im Eingangsbereich) zu beachten.
Fahrtkostenübernahme und Schülerbeförderung
Für viele Schülerinnen und Schüler beginnt der Schultag mit der Anreise in Öffentlichen Verkehrsmitteln. Informationen zu Fahrplänen, Tarifen und wichtigen Ansprechpartnern finden Sie auf den Internetseiten der ORN.
Schülerbeförderung ORNInfoblatt zur Fahrtkostenübernahme und Schülerbeförderung
Schülerbeförderung bei witterungsbedingten Fahrausfällen
Da insbesondere in der Winterzeit witterungsbedingte Fahrausfälle nicht auszuschließen sind, weisen wir auf die Regelungen hin:
Info der Kreisverwaltung Schülerbeförderung bei schlechter Witterung
Schülerbeförderung in der Winterzeit bei witterungsbedingten Fahrausfällen
Info der Kreisverwaltung Schülerbeförderung bei schlechter Witterung
Schülerbeförderung in der Winterzeit bei witterungsbedingten Fahrausfällen