Mensa
Mittagessen
Von Montag bis Donnerstag können sowohl Ganztagsschüler als auch Tagesesser in unserer modernen Mensa aus einem reichhaltigen Angebot an Speisen auswählen.
Zum Essen gehört eine Nachspeise und ein frischer Salat, der an unserer Salatbar selbst zusammengestellt werden kann.
Jeder kann sich an einem Getränkeautomaten kostenlos mit stillem Wasser oder Sprudelwasser versorgen.
Das gemeinsame Mittagessen der Ganztagsschüler in der Mensa als außerunterrichtlichem Lernort ist Teil unseres pädagogischen Konzeptes, deshalb ist die Teilnahme am Mittagessen verpflichtend.
Freizeitgestaltung nach dem Mittagessen
Austoben, entspannen oder chillen?
Jeder kann die freie Pausenzeit nach seinen individuellen Wünschen und Bedürfnissen gestalten.
Dazu stehen folgende Bereiche zur Verfügung:
- Südhof oder Haupthof
- Eigenes Klassenzimmer
- Mensa
- Bibliothek
- Raum der Stille
- Schulgarten
- Gymnastikhalle bzw. Turnhalle
Zusatzangebote zur Gestaltung der freien Mittagspausenzeit
Drei Regeln für alle Nutzer der Mensa
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Wir essen nur an den für unseren Jahrgang reservierten Tischen und informieren eine Mensaaufsicht, wenn uns Stühle fehlen.
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Wir stellen uns am Ende einer Mensaschlange an, nehmen erst Nachschlag, wenn alle ihr Essen haben und nehmen keine weiteren Portionen für andere mit.
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Wir gehen mit ausgeliehenem Geschirr und Besteck achtsam um, geben es sofort nach dem Essen sortiert ab, hinterlassen unseren Tisch sauber mit angestellten Stühlen und führen unseren Mensadienst sorgfältig aus.
Sonstige Hinweise
- Alle Beteiligten achten auf die Einhaltung der Regeln (Mensakernzeiten, Ruhe im Schulgebäude, …)
- Bei Fehlverhalten kann die Aufsicht sie sofort des Schulgebäudes verweisen und nach Absprache mit dem Klassenlehrer ein längerfristiges Aufenthaltsverbot für die gesamte Klasse aussprechen.
- Ernsthafte Verstöße gegen die Mensaregeln werden im Klassenbuch vermerkt und gegebenenfalls in Absprache mit den Klassenleitern thematisiert und sanktioniert.
- Jegliche Aufnahme (Ton, Foto, Video) ist verboten, um die Persönlichkeitsrechte zur wahren.
- Erlaubt sind Telefonate mit den Eltern sowie das leise Hören von Musik mit Kopfhörern.
- Jeder ist für sein pünktliches Erscheinen zur folgenden Unterrichtsstunde selbst verantwortlich.
Information zur Mittagsverpflegung
Der Landkreis Bad Kreuznach setzt für die gesamte Organisation der Bestellung, Essensausgabe und auch der Abrechnung das Softwareprogramm MensaMax ein. Dies bedeutet, dass Schülerinnen und Schüler nur an der Mittagsverpflegung teilnehmen können, wenn sie sich über MensaMax im Programm einloggen u. dort Essen bestellen.
Um das Mittagessen und die Kioskkäufe zu bezahlen, wird jedem Kind durch das Sekretariat eine scheckkartengroße Mensakarte ausgestellt. Diese Karte enthält einen Chip, auf dem eine Nummer gespeichert ist, die nur durch ein spezielles Gerät gelesen werden kann. Daher muss zur Essensausgabe die Karte immer dabei sein. Die erstmalige Ausgabe der Karte ist kostenlos. Auf der Karte befindet sich kein Geld. Bei Verlust ist es aber trotzdem notwendig, sich im Sekretariat der Schule oder bei unserer Dienststelle zu melden. Der Schüler kann dann problemlos im Sekretariat eine Ersatzkarte zu einem Preis von 3,00 € erhalten.
Wie zahle ich das Essen?
Damit man nun mit der Mensakarte bezahlen kann, muss die Karte mit Geld „aufgeladen“ werden. Dies kann durch eine Online-Überweisung, eine normale Banküberweisung oder im äußersten Notfall auch mal durch eine Bareinzahlung bei der Kreisverwaltung erfolgen. Alle Einzahlungen sowie Ihren Kontostand können Sie auf Ihrer MensaMax-Seite einsehen.
Der Elternanteil am Mittagessen –sofern nicht eine Ermäßigung bewilligt wurde- beträgt 3,50 €. Sie sollten aber zunächst mindestens einen Betrag von mindestens 14,00 Euro (damit Sie Essen für eine Woche bestellen können) auf das angegebene Konto überweisen.
Die Bankdaten der Kreisverwaltung lauten:
Empfänger: | Kreisverwaltung Bad Kreuznach |
Konto: | IBAN: DE97560501800017067075 |
BIC: MALADE51KRE | |
Verwendungszweck: | «Benutername/LoginName» |
Bitte achten Sie auf die korrekte Angabe des Verwendungszweckes, da sonst das Geld nicht dem Schüler zugeordnet werden kann.
Wenn Sie sich in MensaMax einloggen, werden Sie informiert, wenn Ihr Kontostand unter den Schwellenwert von 12,40 Euro sinkt, damit Sie rechtzeitig Geld auf das Mensa-Konto überweisen können. Wenn Sie darüber auch per Mail informiert werden wollen, sollten Sie Ihre E-Mail-Adresse unter Meine Daten angeben.
Wichtiger Hinweis:
Der Bund unterstützt im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets bedürftige Kinder bei der Wahrnehmung des Mittagessens an Ganztagsschulen. Anspruch auf einen Zuschuss aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen.
Die Antragsvordrucke „Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe für die Teilnahme am gemeinschaftlichen Mittagessen“ erhalten Sie in der Schule, beim Jobcenter oder bei der Kreisverwaltung. Stellen Sie die Anträge dort, wo Sie Arbeitslosengeld II (Jobcenter) oder Sozialhilfe (Sozialamt der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung bzw. der Stadtverwaltung) beantragt haben.
Für Kinder, die Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, nimmt die Kreisverwaltung Bad Kreuznach und das Jobcenter die Anträge entgegen.
Bestellung mit MensaMax
Kiosk
An unserem Kiosk können kleine Snack's gekauft werden.
Über den Button "Warenauskunft" oder "Kiosk" ist es möglich, sich über das angebotene Sortiment zu informieren.
Unter MEINE DATEN >> KIOSKKAUF kann angesehen werden, was bisher im Kiosk gekauft wurde.
Wenn Sie als Eltern nicht möchten, dass Ihr Kind sich von Snack's ernährt oder seinen Konsum einschränken wollen, so können Sie dies unter MEINE DATEN >> KIOSKEINSTELLUNGEN tun. Dort können Sie einstellen, wie hoch der Betrag ist, den Ihr Kind täglich am Kiosk ausgeben darf und auch für welche Art von Snack's.