Elternmitwirkung
Eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern ist eine grundlegende Voraussetzung für den schulischen Erfolg unserer Kinder. Denn nur wer miteinander redet, kann den anderen auch verstehen.
Wir wollen auf dieser Seite
- uns als Schulelternbeirat vorstellen
- Ihnen allgemeine Informationen zur Elternmitwirkung geben
- Ihnen zeigen, wo sie weitere nützliche Informationen finden können.
Ihr Schulelternbeirat
In Zusammenarbeit mit der Schulleitung, dem Kollegium und den Eltern vertreten wir die Anliegen der Eltern an der Schule.
Dabei setzen wir auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Schulleitung durch einen kontinuierlichen und konstruktiven Dialog, innerhalb dessen auch kritische Themen nicht ausgeklammert werden.
Die aktive Mitarbeit der Eltern, ihre Ideen und Anregungen sind uns dabei eine große Unterstützung.
Mit Ihrem Engagement zeigen Sie, dass es für unsere Kinder in der Schule um weit mehr geht als nur Noten. Mit Ihrer Unterstützung tragen Sie maßgeblich zur Gestaltung eines aktiven Schullebens bei und stärken somit die gesamte Schulfamilie.
Deshalb freuen wir uns, wenn Sie uns ansprechen und Ihre Anliegen mitteilen.
Sie erreichen den Schulelternbeirat unter der folgenden Email-Adresse:
SEB@emanuel-felke-gymnasium.de
Ihr Schulelternbeirat
Mitglieder des SEB:
- S. Aita
- A. Haag-Emmrich
- A. Hexamer
- K. Kessel
- O. Dick
- J. Böhm
- E. Dalm
- D. Schäfer
Die Stellvertreter:
- M. Purper
- M. Kollenyi
- M. Klein
- M. Kißling
- I. Muser
- C. Barth
- D. Scherer
- I. Trautwein
Rechte und Pflichten als Eltern
Nach § Abs. 4 Schulgesetz haben wir als Eltern das Recht auf Beratung und Unterrichtung in fachlichen, pädagogischen und schulischen Fragen. Unser erster Ansprechpartner ist hier der Klassenlehrer/die Klassenlehrerin.
Weiterhin haben Eltern das Recht und die Pflicht, an der schulischen Erziehung des Kindes mitzuwirken. Neben dem Unterrichtsbesuch des eigenen Kindes können Eltern auch an weiteren schulischen Veranstaltungen teilnehmen, beispielsweise an Unterrichtsgängen, Theateraufführungen, Konzerten und Präsentationstagen. Bei diesen Gelegenheiten lernt man das schulische Umfeld der Kinder kennen und erhält die Chance, Erzählungen der Kinder aus dem Alltag besser zu verstehen und Informationen von den Lehrkörpern genauer einzuordnen.
Das Schulgesetz formuliert auch grundlegende Pflichten, die Eltern zu erfüllen haben. Wir als Eltern sind in der Pflicht, die Schule in allen für das Schulverhältnis bedeutsamen Fragen insbesondere über besondere Umstände, die die schulische Entwicklung des Kindes beeinflussen, zu unterrichten. So können die Lehrkräfte Änderungen im Lernverhalten besser einschätzen und angemessen reagieren.
Auch sind wir als Eltern dafür verantwortlich, dass unsere Kinder zum Unterricht erscheinen, sofern gesundheitliche Gründe nicht dagegen sprechen.
Eltern sind auch verpflichtet, schriftliche Mitteilungen, die sie von der Schule erhalten, mit ihrer Unterschrift zu bestätigen.
Ausfühliches zur Elternmitmirkung gibt es im Schulgesetz und in der Broschüre "Elternmitwirkung an Schulen" nachzulesen. ⇒ nützliche Informationsquellen