Kursarbeiten: Test- und Maskenpflicht

Schülerinnen und Schüler können gemäß Hygieneplan die Masken während Kursarbeiten am Platz ablegen. Ab sofort gilt hier gemäß Nachricht der Schulaufsicht folgende Regelung: Schülerinnen und Schüler können die Maske während Kursarbeiten nur dann ablegen, falls sie unmittelbar vor der Prüfung einen Selbsttest in der Schule durchgeführt haben oder eine Bescheinigung eines anerkannten Testzentrums vorlegen, die nicht älter ist als 24 Stunden. Ansonsten muss während der gesamten Prüfungszeit eine medizinische Maske getragen werden. Für Schülerinnen und Schüler, die Selbst- und Schnelltests ablehnen, besteht trotzdem Teilnahmepflicht und während der gesamten Prüfungszeit Masken-Tragepflicht.