Lernmittelfreiheit: Antrag auch online möglich
Die Kreisverwaltung Bad Kreuznach weist darauf hin, dass über ihre
Homepage der Antrag auf Lernmittelfreiheit auch online gestellt werden kann. Einen Direktlink finden Sie
hier. Bitte beachten Sie die Frist zur Abgabe bis zum 15.03.2024.