Testpflicht: Selbsttest in der Schule oder an offizieller Stelle
Ab Montag, dem 26.04.2021, besteht Testpflicht für alle Schülerinnen und Schüler. DIe Testpflicht kann nur durch eine Teilnahme an den Tests in der Schule oder durch eine Bescheinigung einer offiziellen Stelle (Schnellteststation oder Arztpraxis) erfüllt werden. Die schulischen Testtage am EFG finden dienstags und donnerstags statt. Eine externe Bescheinigung darf an den Testtagen nicht älter als 24 Stunden sein. Selbsttests zu Hause werden nach Rücksprache mit den schulischen Gremien nicht anerkannt. Bitte beachten Sie das Elternschreiben des Bildungsministeriums vom 22.04.2021.