Ab 01.07.2021: Heimtest für Schülerinnen und Schüler möglich

Mit Ende der Weiterung des Bundesinfektionsschutzgesetzes ändern sich die Vorgaben zur Testpflicht. Die Testpflicht bleibt erhalten, aber die regelmäßigen Tests können ab 01.07.2021 von den Schülerinnen und Schülern nun ohne Zustimmung der Schulgemeinschaft auch zu Hause als individuelle häusliche Testung unter Aufsicht durchgeführt werden. Der Nachweis erfolgt über eine "Qualifizierte Selbstauskunft". Das Formular finden Sie hier . Schülerinnen und Schüler, die sich zukünftig zu Hause testen, geben die unterschriebene Selbstauskunft bitte dienstags und donnerstags zur Dokumentation bei der Teststation in der Turnhalle ab.